AGB der Core Consulting GmbH / Stand: März 2024
AGB der Core Consulting GmbH / Stand: März 2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung und Form
1. Geltung und Form
Alle unsere, auch zukünftigen, Angebote, Aufträge und Leistungen, im Folgenden als „Leistung“ bezeichnet, erfolgen ausschließlich aufgrund unserer AGB. Unsere AGB sind Bestandteil aller Verträge mit uns und haben auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird. Unsere AGB gelten, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Unsere AGB gelten ausschließlich. AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. AGB des Kunden werden weder durch eine vorbehaltslose Auftragsannahme noch durch Durchführung eines Auftrages Vertragsinhalt. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Kündigung, Rücktritt oder Minderung), bedürfen der Textform (z.B. Brief, E-Mail), es sei denn, es ist ausdrücklich die Schriftform vereinbart. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise bleiben hiervon unberührt. Die gesetzlichen Vorschriften finden ergänzend zu diesen AGB Anwendung, soweit sie in diesen AGB nicht abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Alle unsere, auch zukünftigen, Angebote, Aufträge und Leistungen, im Folgenden als „Leistung“ bezeichnet, erfolgen ausschließlich aufgrund unserer AGB. Unsere AGB sind Bestandteil aller Verträge mit uns und haben auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird. Unsere AGB gelten, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Unsere AGB gelten ausschließlich. AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. AGB des Kunden werden weder durch eine vorbehaltslose Auftragsannahme noch durch Durchführung eines Auftrages Vertragsinhalt. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Kündigung, Rücktritt oder Minderung), bedürfen der Textform (z.B. Brief, E-Mail), es sei denn, es ist ausdrücklich die Schriftform vereinbart. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise bleiben hiervon unberührt. Die gesetzlichen Vorschriften finden ergänzend zu diesen AGB Anwendung, soweit sie in diesen AGB nicht abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
2. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wir sind berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen anzunehmen, es sei denn, wir haben eine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen. Ein Vertrag, auch bei mündlichem Auftrag, kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder Durchführung der Leistung zustande. Mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer Bestätigung in Textform. Umfang und Gegenstand der Leistung ergeben sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung. Enthält die Auftragsbestätigung Abweichungen zur Kundenbestellung, so gilt das Einverständnis des Kunden als gegeben, sofern er die Leistung vorbehaltlos entgegennimmt und nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. 2 Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen beruhen auf Angaben des Kunden, ohne Kenntnis der Verhältnisse, Vorgaben und Normen beim Kunden. Leistungsänderungen durch den Kunden nach Auftragsbestätigung berechtigen uns zur Preisanpassung und Leistungszeitverlängerung. Offensichtliche Irrtümer, insbesondere Schreib-, Rechen- und Kalkulationsfehler sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnen. Sollten wir während der Leistungserbringung feststellen, dass diese technisch und/oder prozesssicher nicht durchführbar ist oder spezifische Anforderungen der Leistung modifiziert werden müssen, werden wir den Kunden informieren und soweit möglich Alternativvorschläge unterbreiten (change request). Für diesen Zweck übergeben wir dem Kunden ein ergänzendes Angebot. Der Kunde muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 10 Arbeitstagen ab Erhalt des Angebots mitteilen, ob er der Änderung zustimmt. Sollte keine Einigung erzielt werden, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Unsere bis dahin angefallenen Kosten sind zu erstatten; Schadensersatzansprüche des Kunden hieraus sind ausgeschlossen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wir sind berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen anzunehmen, es sei denn, wir haben eine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen. Ein Vertrag, auch bei mündlichem Auftrag, kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder Durchführung der Leistung zustande. Mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer Bestätigung in Textform. Umfang und Gegenstand der Leistung ergeben sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung. Enthält die Auftragsbestätigung Abweichungen zur Kundenbestellung, so gilt das Einverständnis des Kunden als gegeben, sofern er die Leistung vorbehaltlos entgegennimmt und nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. 2 Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen beruhen auf Angaben des Kunden, ohne Kenntnis der Verhältnisse, Vorgaben und Normen beim Kunden. Leistungsänderungen durch den Kunden nach Auftragsbestätigung berechtigen uns zur Preisanpassung und Leistungszeitverlängerung. Offensichtliche Irrtümer, insbesondere Schreib-, Rechen- und Kalkulationsfehler sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnen. Sollten wir während der Leistungserbringung feststellen, dass diese technisch und/oder prozesssicher nicht durchführbar ist oder spezifische Anforderungen der Leistung modifiziert werden müssen, werden wir den Kunden informieren und soweit möglich Alternativvorschläge unterbreiten (change request). Für diesen Zweck übergeben wir dem Kunden ein ergänzendes Angebot. Der Kunde muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 10 Arbeitstagen ab Erhalt des Angebots mitteilen, ob er der Änderung zustimmt. Sollte keine Einigung erzielt werden, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Unsere bis dahin angefallenen Kosten sind zu erstatten; Schadensersatzansprüche des Kunden hieraus sind ausgeschlossen.
3. Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3. Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Kunden
Wir erbringen unsere Leistungen entweder durch unsere eigenen Mitarbeiter oder durch Dritte/Subunternehmer, die über die jeweils erforderlichen Qualifikationen verfügen. Wir sind berechtigt, die eingesetzten Personen jederzeit auszutauschen. Schriftlich oder mündlich zugesagte Leistungszeiten oder Termine sind nur annähernd, es sei denn, es ist ausdrücklich und schriftlich ein fester Leistungstermin zugesagt. Leistungszeiten beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung, nicht jedoch, bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind oder eine geforderte Vorauszahlung gutgeschrieben wurde. Der Eintritt eines Leistungsverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, insbesondere Streik, Pandemie, Epidemie, Betriebsstörungen, fehlende Genehmigungen, Unruhen, Embargos, die die eigene Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Für Verzögerungen oder Unmöglichkeit aufgrund dieser Ereignisse haften wir nicht. 3 Der Kunde hat die Leistung durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er erkennt seine Mitwirkungspflichten als wesentliche Voraussetzung für unsere Leistungserbringung und damit als seine vertraglichen Pflichten an. Der Kunde hat insbesondere folgende Mitwirkungspflichten: - Bereitstellung und Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs der erforderlichen technischen Infrastruktur und IT-Systeme zur Nutzung der von uns bereitgestellten Softwarelösungen. Sofern sich während der Vertragsdurchführung technische Anforderungen und Vorgaben ändern, hat der Kunde die neuen Anforderungen und Vorgaben umgehend umzusetzen. - Gewährleistung des Zugangs zu den erforderlichen IT-Systemen und Bereitstellung aller relevanten Dokumente, die uns ermöglichen, Störungen und Fehler nachzuvollziehen und zu reproduzieren. - Aufklärung der Softwarenutzer über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Softwarenutzung. - Benennung mindestens eines Ansprechpartners, der Entscheidungen treffen oder herbeiführen kann und Sicherstellung seiner Erreichbarkeit während der üblichen Geschäftszeiten (Single Point of Contact, SPOC). Der Ansprechpartner hat Entscheidungen schriftlich festzuhalten. - Kooperation während der Leistungserbringung und Ermöglichung der Vertragsdurchführung, insbesondere durch Bereitstellung von Anforderungen, notwendigen Informationen, Unterlagen, Daten, Terminen, Freigabe von Anforderungen und Releases, Beantwortung von Fragen und Ermöglichung des Zutritts zu Geschäftsräumen und Rechnern. Die Nutzung jeglicher Softwarelösung von Drittanbietern im Rahmen eines Projekts erfordert den Abschluss eines entsprechenden Lizenzvertrages zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. Der Kunde schließt rechtzeitig den Lizenzvertrag mit dem Drittanbieter ab und informiert diesen darüber, dass wir mit der Implementierung beauftragt sind. Die Definition, Dokumentation und Durchführung der Prozesse im Anwendungsbereich der Software obliegen dem Kunden. Dies umfasst insbesondere die Konfiguration der Software, die Systemverwaltung sowie die Festlegung von Anwendungs- und Datensicherheitsrichtlinien und die Einhaltung sonstiger gesetzlicher Anforderungen.
Wir erbringen unsere Leistungen entweder durch unsere eigenen Mitarbeiter oder durch Dritte/Subunternehmer, die über die jeweils erforderlichen Qualifikationen verfügen. Wir sind berechtigt, die eingesetzten Personen jederzeit auszutauschen. Schriftlich oder mündlich zugesagte Leistungszeiten oder Termine sind nur annähernd, es sei denn, es ist ausdrücklich und schriftlich ein fester Leistungstermin zugesagt. Leistungszeiten beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung, nicht jedoch, bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind oder eine geforderte Vorauszahlung gutgeschrieben wurde. Der Eintritt eines Leistungsverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, insbesondere Streik, Pandemie, Epidemie, Betriebsstörungen, fehlende Genehmigungen, Unruhen, Embargos, die die eigene Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Für Verzögerungen oder Unmöglichkeit aufgrund dieser Ereignisse haften wir nicht. 3 Der Kunde hat die Leistung durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er erkennt seine Mitwirkungspflichten als wesentliche Voraussetzung für unsere Leistungserbringung und damit als seine vertraglichen Pflichten an. Der Kunde hat insbesondere folgende Mitwirkungspflichten: - Bereitstellung und Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs der erforderlichen technischen Infrastruktur und IT-Systeme zur Nutzung der von uns bereitgestellten Softwarelösungen. Sofern sich während der Vertragsdurchführung technische Anforderungen und Vorgaben ändern, hat der Kunde die neuen Anforderungen und Vorgaben umgehend umzusetzen. - Gewährleistung des Zugangs zu den erforderlichen IT-Systemen und Bereitstellung aller relevanten Dokumente, die uns ermöglichen, Störungen und Fehler nachzuvollziehen und zu reproduzieren. - Aufklärung der Softwarenutzer über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Softwarenutzung. - Benennung mindestens eines Ansprechpartners, der Entscheidungen treffen oder herbeiführen kann und Sicherstellung seiner Erreichbarkeit während der üblichen Geschäftszeiten (Single Point of Contact, SPOC). Der Ansprechpartner hat Entscheidungen schriftlich festzuhalten. - Kooperation während der Leistungserbringung und Ermöglichung der Vertragsdurchführung, insbesondere durch Bereitstellung von Anforderungen, notwendigen Informationen, Unterlagen, Daten, Terminen, Freigabe von Anforderungen und Releases, Beantwortung von Fragen und Ermöglichung des Zutritts zu Geschäftsräumen und Rechnern. Die Nutzung jeglicher Softwarelösung von Drittanbietern im Rahmen eines Projekts erfordert den Abschluss eines entsprechenden Lizenzvertrages zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. Der Kunde schließt rechtzeitig den Lizenzvertrag mit dem Drittanbieter ab und informiert diesen darüber, dass wir mit der Implementierung beauftragt sind. Die Definition, Dokumentation und Durchführung der Prozesse im Anwendungsbereich der Software obliegen dem Kunden. Dies umfasst insbesondere die Konfiguration der Software, die Systemverwaltung sowie die Festlegung von Anwendungs- und Datensicherheitsrichtlinien und die Einhaltung sonstiger gesetzlicher Anforderungen.
4. Abnahme
4. Abnahme
Soweit es sich bei unserer Leistung um eine Werkleistung handelt, gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts zur Abnahme entsprechend, soweit nachfolgend nicht anders geregelt. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Ein unwesentlicher Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn die Funktionalität und 4 Betriebsstabilität unserer Leistung/Software nur unerheblich beeinträchtigt ist. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Als abgenommen gilt unsere Leistung insbesondere dann, wenn wir dem Kunden nach Fertigstellung unserer Leistung eine angemessene Frist, wobei diese höchstens 2 Wochen beträgt, zur Abnahme gesetzt haben und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Im Rahmen agiler Softwareentwicklung können wir vom Kunden die Abnahme des Arbeitsergebnisses des jeweiligen Entwicklungszyklus verlangen. Die Gefahr geht spätestens mit der Abnahme auf den Kunden über. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Der Mehraufwand, insbesondere Personal- und Sachmittelkosten, berechnen wir zu unseren vereinbarten Preisen, oder in Ermangelung einer Vereinbarung zu unseren aktuellen Preisen.
Soweit es sich bei unserer Leistung um eine Werkleistung handelt, gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts zur Abnahme entsprechend, soweit nachfolgend nicht anders geregelt. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Ein unwesentlicher Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn die Funktionalität und 4 Betriebsstabilität unserer Leistung/Software nur unerheblich beeinträchtigt ist. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Als abgenommen gilt unsere Leistung insbesondere dann, wenn wir dem Kunden nach Fertigstellung unserer Leistung eine angemessene Frist, wobei diese höchstens 2 Wochen beträgt, zur Abnahme gesetzt haben und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Im Rahmen agiler Softwareentwicklung können wir vom Kunden die Abnahme des Arbeitsergebnisses des jeweiligen Entwicklungszyklus verlangen. Die Gefahr geht spätestens mit der Abnahme auf den Kunden über. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Der Mehraufwand, insbesondere Personal- und Sachmittelkosten, berechnen wir zu unseren vereinbarten Preisen, oder in Ermangelung einer Vereinbarung zu unseren aktuellen Preisen.
5. Preise & Zahlung
5. Preise & Zahlung
Falls nicht anders vereinbart, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Alle Preise verstehen sich ohne Nebenleistungen wie z.B. Schulung, Fahrkosten und sonstige Aufwendungen. Falls fehlende Informationen, unklare Zielsetzung oder Aufgabenstellung zu einem Mehraufwand bei uns führen, wird dieser Mehraufwand gemäß unseren aktuellen Preisen gesondert in Rechnung gestellt, sofern der Kunde trotz Aufforderung die fehlenden Angaben nicht korrigiert oder ergänzt. Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort fällig. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist die Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich. Bei Zahlungsverzug werden Rabatte und sonstige Vergünstigungen hinfällig. Zudem werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) fällig. Der kaufmännische Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt hiervon unberührt. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit des Kunden können wir Vorauszahlung verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. weiterer Leistung geltend machen. Dem Kunden stehen Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten ist oder auf Mängelansprüchen beruht.
Falls nicht anders vereinbart, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Alle Preise verstehen sich ohne Nebenleistungen wie z.B. Schulung, Fahrkosten und sonstige Aufwendungen. Falls fehlende Informationen, unklare Zielsetzung oder Aufgabenstellung zu einem Mehraufwand bei uns führen, wird dieser Mehraufwand gemäß unseren aktuellen Preisen gesondert in Rechnung gestellt, sofern der Kunde trotz Aufforderung die fehlenden Angaben nicht korrigiert oder ergänzt. Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort fällig. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist die Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich. Bei Zahlungsverzug werden Rabatte und sonstige Vergünstigungen hinfällig. Zudem werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) fällig. Der kaufmännische Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt hiervon unberührt. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit des Kunden können wir Vorauszahlung verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. weiterer Leistung geltend machen. Dem Kunden stehen Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten ist oder auf Mängelansprüchen beruht.
6. Eigentumsrechte, Immaterialgüterrechte, Nutzungsrechte
6. Eigentumsrechte, Immaterialgüterrechte, Nutzungsrechte
Wir behalten uns an allen dem Kunden überlassenen Plänen, Daten, Spezifikationen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Informationen körperlicher und unkörperlicher Art u. ä. alle Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte, vor. Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte sind untersagt. Werden durch uns Nutzungsrechte eingeräumt, so erhält der Kunde eine gesonderte schriftliche Vereinbarung, in der ein einfaches, nicht übertragbares Recht für die Nutzung im Rahmen eigener betrieblicher Zwecke für seinen internen Geschäftsbetrieb entsprechend dem vereinbarten vertraglichen Zweck eingeräumt wird.
Wir behalten uns an allen dem Kunden überlassenen Plänen, Daten, Spezifikationen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Informationen körperlicher und unkörperlicher Art u. ä. alle Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte, vor. Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte sind untersagt. Werden durch uns Nutzungsrechte eingeräumt, so erhält der Kunde eine gesonderte schriftliche Vereinbarung, in der ein einfaches, nicht übertragbares Recht für die Nutzung im Rahmen eigener betrieblicher Zwecke für seinen internen Geschäftsbetrieb entsprechend dem vereinbarten vertraglichen Zweck eingeräumt wird.
7. Mängelrechte
7. Mängelrechte
Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung des Produkts getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese Rügen unbegründet oder sonst ungenügend sind. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis. Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung etwaiger besonderer für den Betrieb des Kunden geltenden Normen. Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Vertragsschluss auf solche Normen hinzuweisen. Der Kunde wird Fehlermeldungen im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich melden und dabei die Angaben möglichst so genau formulieren, dass wir zielgerichtet mit der Fehlerbeseitigung beginnen können. Der Kunde stellt alle notwendigen datentechnischen Informationen und Unterlagen vollständig und unverzüglich zur Verfügung. Ist die Leistung mangelhaft, erfüllen wir unsere Verpflichtung zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Bereitstellung einer mangelfreien Leistung (Nachlieferung). Wir können eine Art der Nacherfüllung oder die gesamte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Kunde hat uns zur Nacherfüllung die erforderliche Zeit, Gelegenheit und Zugriffsmöglichkeit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Als Nachbesserung gilt, wenn wir dem Kunden vorübergehende Lösungen zur Verfügung stellen, sofern diese den Mangel beseitigen. Gleiches gilt, wenn der Mangel durch eine abweichende Nutzung des Produkts umgangen werden kann, sofern der Kunde das Produkt weiterhin zumutbar nutzen kann. 6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Preis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzubehalten. Bessert der Kunde oder ein Dritter nach, ohne dass er uns zuvor die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben hat, so übernehmen wir keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für Änderungen an der Leistung ohne unsere Einwilligung, es sei denn der Mangel beruht nicht darauf. Der Kunde haftet für unberechtigte Mängelrügen, insbesondere wenn die Ursache des Mangels in seinem Verantwortungsbereich liegt und er dies mindestens fahrlässig nicht erkannt hat. Aufwendungen, die im Rahmen der Mängelhaftung nicht von uns zu verantworten sind, werden gemäß unseren aktuellen Preisen berechnet. Erst wenn eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften zurücktreten oder den Preis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe nachfolgender Ziff. 7 und 8
Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung des Produkts getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese Rügen unbegründet oder sonst ungenügend sind. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis. Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung etwaiger besonderer für den Betrieb des Kunden geltenden Normen. Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Vertragsschluss auf solche Normen hinzuweisen. Der Kunde wird Fehlermeldungen im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich melden und dabei die Angaben möglichst so genau formulieren, dass wir zielgerichtet mit der Fehlerbeseitigung beginnen können. Der Kunde stellt alle notwendigen datentechnischen Informationen und Unterlagen vollständig und unverzüglich zur Verfügung. Ist die Leistung mangelhaft, erfüllen wir unsere Verpflichtung zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Bereitstellung einer mangelfreien Leistung (Nachlieferung). Wir können eine Art der Nacherfüllung oder die gesamte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Kunde hat uns zur Nacherfüllung die erforderliche Zeit, Gelegenheit und Zugriffsmöglichkeit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Als Nachbesserung gilt, wenn wir dem Kunden vorübergehende Lösungen zur Verfügung stellen, sofern diese den Mangel beseitigen. Gleiches gilt, wenn der Mangel durch eine abweichende Nutzung des Produkts umgangen werden kann, sofern der Kunde das Produkt weiterhin zumutbar nutzen kann. 6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Preis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzubehalten. Bessert der Kunde oder ein Dritter nach, ohne dass er uns zuvor die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben hat, so übernehmen wir keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für Änderungen an der Leistung ohne unsere Einwilligung, es sei denn der Mangel beruht nicht darauf. Der Kunde haftet für unberechtigte Mängelrügen, insbesondere wenn die Ursache des Mangels in seinem Verantwortungsbereich liegt und er dies mindestens fahrlässig nicht erkannt hat. Aufwendungen, die im Rahmen der Mängelhaftung nicht von uns zu verantworten sind, werden gemäß unseren aktuellen Preisen berechnet. Erst wenn eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften zurücktreten oder den Preis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe nachfolgender Ziff. 7 und 8
8. Haftung
8. Haftung
Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir haften auf Schadensersatz im Rahmen der Verschuldungshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Die Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehendem Absatz 2 gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. 7 Der Kunde ist verpflichtet, in branchen- und strukturüblichem Umfang eigene Versicherungen zu unterhalten (z.B. insbesondere Betriebsausfallversicherung). Ein eventuelles Mitverschulden muss sich der Kunde anrechnen lassen. Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Für fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust entfällt unsere Haftung, wenn der Kunde nicht sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir haften auf Schadensersatz im Rahmen der Verschuldungshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Die Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehendem Absatz 2 gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. 7 Der Kunde ist verpflichtet, in branchen- und strukturüblichem Umfang eigene Versicherungen zu unterhalten (z.B. insbesondere Betriebsausfallversicherung). Ein eventuelles Mitverschulden muss sich der Kunde anrechnen lassen. Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Für fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust entfällt unsere Haftung, wenn der Kunde nicht sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
9. Verjährung
9. Verjährung
Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung. Schadensersatzansprüche des Kunden im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, Körpers und der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Leistung beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung. Schadensersatzansprüche des Kunden im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, Körpers und der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Leistung beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
10. Schutzrechte
10. Schutzrechte
Der Kunde trägt die Verantwortung für alle von ihm bereitgestellten Werke (z.B. Fotos, Logos, Zeichnungen etc.) und gemachten Vorgaben, die in unsere Leistung eingebracht oder bearbeitet werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er alle relevanten Rechte für die Durchführung der Leistung hat. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich abweichend vereinbart, trägt der Kunde die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Leistung, insbesondere im Hinblick auf die Vorgaben des Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrechts. Wir werden den Kunden auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern uns solche bekannt sind. Falls wir aufgrund einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung die rechtliche Verantwortung für Schutzrechte Dritter tragen und durch die vertragsgemäße Nutzung der Leistung Schutzrechte Dritter im Inland verletzt werden, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht für den Kunden erwirken oder die Leistung so ändern, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden oder durch eine schutzrechtskonforme 8 Leistung austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die Verpflichtung gemäß vorstehendem Absatz besteht nur, soweit der Kunde uns unverzüglich schriftlich von geltend gemachten Ansprüchen unterrichtet, eine Verletzung nicht anerkennt, uns die Entscheidung über die Abwehr der Ansprüche überlasst und uns alle zur Verteidigung gegen einen solchen Anspruch vorhandenen und vernünftigerweise erforderlichen Informationen und Unterstützungshandlungen zur Verfügung stellt. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn der Kunde bei der Abwehr solcher Ansprüche Dritter und der Minderung möglicher Schäden nicht im Einvernehmen mit uns handelt. Stellt der Kunde die Nutzung der Leistung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder diese durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder durch Veränderungen der Leistung seitens des Kunden oder deren Einsatz zusammen mit von uns nicht gelieferten Leistungen verursacht wird. Der Kunde stellt uns von allen Forderungen Dritter frei und trägt die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, die von Dritten wegen der Schutzrechtsverletzung gegen uns geltend gemacht werden.
Der Kunde trägt die Verantwortung für alle von ihm bereitgestellten Werke (z.B. Fotos, Logos, Zeichnungen etc.) und gemachten Vorgaben, die in unsere Leistung eingebracht oder bearbeitet werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er alle relevanten Rechte für die Durchführung der Leistung hat. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich abweichend vereinbart, trägt der Kunde die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Leistung, insbesondere im Hinblick auf die Vorgaben des Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrechts. Wir werden den Kunden auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern uns solche bekannt sind. Falls wir aufgrund einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung die rechtliche Verantwortung für Schutzrechte Dritter tragen und durch die vertragsgemäße Nutzung der Leistung Schutzrechte Dritter im Inland verletzt werden, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht für den Kunden erwirken oder die Leistung so ändern, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden oder durch eine schutzrechtskonforme 8 Leistung austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die Verpflichtung gemäß vorstehendem Absatz besteht nur, soweit der Kunde uns unverzüglich schriftlich von geltend gemachten Ansprüchen unterrichtet, eine Verletzung nicht anerkennt, uns die Entscheidung über die Abwehr der Ansprüche überlasst und uns alle zur Verteidigung gegen einen solchen Anspruch vorhandenen und vernünftigerweise erforderlichen Informationen und Unterstützungshandlungen zur Verfügung stellt. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn der Kunde bei der Abwehr solcher Ansprüche Dritter und der Minderung möglicher Schäden nicht im Einvernehmen mit uns handelt. Stellt der Kunde die Nutzung der Leistung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder diese durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder durch Veränderungen der Leistung seitens des Kunden oder deren Einsatz zusammen mit von uns nicht gelieferten Leistungen verursacht wird. Der Kunde stellt uns von allen Forderungen Dritter frei und trägt die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, die von Dritten wegen der Schutzrechtsverletzung gegen uns geltend gemacht werden.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag und dessen Durchführung stehen, insbesondere Know-how, Preise, geheim zu halten und ausschließlich für die in dem jeweiligen Vertrag beschriebenen Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, die Geheimhaltung gegenüber Dritten auch durch seine Mitarbeiter sicherzustellen. Der Kunde wird ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Einwilligung keine Informationen, Dokumentationen oder sonstige Unterlagen an Dritte weitergeben oder sonst zugänglich machen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn die Informationen und Unterlagen bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die vorstehende Geheimhaltungspflicht allgemein bekannt werden, oder die der Kunde ohne Verwertung geheim zu haltender Unterlagen oder Kenntnisse entwickelt hat. Diese Verpflichtung gilt auch dann nicht, wenn der Kunde zur Offenlegung gesetzlich oder durch behördliche oder gerichtliche Anordnung verpflichtet ist. Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft. 9 Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Die Parteien werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten und ihren Mitarbeitern deren Einhaltung auferlegen. Sollte sich herausstellen, dass die Zusammenarbeit zwischen den Parteien im Hinblick auf personenbezogene Daten den Abschluss zusätzlicher Vereinbarungen über den Datenschutz (z. B. einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO) erforderlich macht, wird der Kunde eine solche Vereinbarung schließen und die darin niedergelegten Pflichten einhalten, soweit dies erforderlich ist, um die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten zu gewährleisten.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag und dessen Durchführung stehen, insbesondere Know-how, Preise, geheim zu halten und ausschließlich für die in dem jeweiligen Vertrag beschriebenen Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, die Geheimhaltung gegenüber Dritten auch durch seine Mitarbeiter sicherzustellen. Der Kunde wird ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Einwilligung keine Informationen, Dokumentationen oder sonstige Unterlagen an Dritte weitergeben oder sonst zugänglich machen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn die Informationen und Unterlagen bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die vorstehende Geheimhaltungspflicht allgemein bekannt werden, oder die der Kunde ohne Verwertung geheim zu haltender Unterlagen oder Kenntnisse entwickelt hat. Diese Verpflichtung gilt auch dann nicht, wenn der Kunde zur Offenlegung gesetzlich oder durch behördliche oder gerichtliche Anordnung verpflichtet ist. Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft. 9 Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Die Parteien werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten und ihren Mitarbeitern deren Einhaltung auferlegen. Sollte sich herausstellen, dass die Zusammenarbeit zwischen den Parteien im Hinblick auf personenbezogene Daten den Abschluss zusätzlicher Vereinbarungen über den Datenschutz (z. B. einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO) erforderlich macht, wird der Kunde eine solche Vereinbarung schließen und die darin niedergelegten Pflichten einhalten, soweit dies erforderlich ist, um die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten zu gewährleisten.
12. Schlussbestimmungen, Rechtswahl, Gerichtsstand
12. Schlussbestimmungen, Rechtswahl, Gerichtsstand
Diese AGB gelten auch für die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG. Der Kunde hat diese AGB seinen verbundenen Unternehmen aufzuerlegen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag, ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen. § 354 a HGB bleibt unberührt. Sofern die Leistung Export- und/oder Importbeschränkungen unterliegt, hat der Kunde diese einzuhalten. Die Parteien dürfen gegenseitig ihre Firmen und Marken öffentlich als Referenz verwenden. Zudem steht es dem Kunden frei, auf Grundlage einer separaten Vereinbarung für uns als Referenzkunde aufzutreten. Unser Geschäftssitz ist, auch für Gewährleistungsansprüche, Erfüllungsort. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Sitz. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen berechtigt, Klage am Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Diese AGB gelten auch für die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG. Der Kunde hat diese AGB seinen verbundenen Unternehmen aufzuerlegen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag, ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen. § 354 a HGB bleibt unberührt. Sofern die Leistung Export- und/oder Importbeschränkungen unterliegt, hat der Kunde diese einzuhalten. Die Parteien dürfen gegenseitig ihre Firmen und Marken öffentlich als Referenz verwenden. Zudem steht es dem Kunden frei, auf Grundlage einer separaten Vereinbarung für uns als Referenzkunde aufzutreten. Unser Geschäftssitz ist, auch für Gewährleistungsansprüche, Erfüllungsort. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Sitz. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen berechtigt, Klage am Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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